Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
EDV Service Karsten GmbH

in Kehl-Auenheim

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der EDV Service Karsten GmbH – folgend vereinfachend "ESK" genannt – erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen ESK und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von ESK sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 ESK ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

2. Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen ESK hergeleitet werden können.

2.2 ESK behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von ESK zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ESK vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese ESK oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ESK schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät ESK in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von ESK auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er ESK nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von ESK ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um ESK in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 ESK behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von ESK zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat ESK zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann ESK Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Dienstleistungen

3.1 Vorab genannte Arbeitszeiten sind Schätzwerte und können durch bestimmte Arbeiten erheblich überschritten werden (wie z.B. Datensicherungen, Fehlersuche und Behebung, System-Crash usw.), da diese Zeiten nicht detailliert kalkuliert werden können. Ausnahme hierfür ist die schriftliche Vereinbarung von pauschalen Angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Software-Installationen und -Einweisungen der ESK den Nachweis zu erbringen, dass die jeweiligen Produkte sein Eigentum und keine Raubkopien sind. Die Leistungen werden nach besten Kenntnissen und in zumutbaren Zeiträumen ausgeführt. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4. Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei ESK binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von ESK werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von ESK benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von ESK verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Kehl-Auenheim. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 ESK behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei ESK eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von ESK nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem ESK die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann ESK jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ESK Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von ESK bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag ESK zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von ESK, oder bei dessen Vermögensverfall kann ESK vom Vertrag zurücktreten und ist ESK, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich ESK und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt.

Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von ESK oder des Vertragspartners möglich ist.

6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch ESK gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von ESK. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit ESK über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung

7.1 Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.

7. Gewährleistung (Fortsetzung)

7.2.1 ESK gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ESK schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 ESK kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als ESK oder von ESK hierzu autorisierte Dritte. Sowie bei Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, der Veränderung von Konfigurationen, die ESK erstellt hat, dem eigenständigen Austauschen oder Hinzufügen von Zeilen, deren Installation das System beeinträchtigt oder beschädigt und/oder dem Installieren bzw. Deinstallieren von Software durch den Kunden selbst oder von einer durch den Kunden beauftragten Person und/oder der Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt ebenfalls jede Gewährleistung und Haftung.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Ist ESK aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von ESK ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet ESK nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile.

8.3 Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von ESK, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von ESK, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von ESK für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

9. Sachmängelhaftung

9.1 Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl des Kunden Sachmängelhaftung geleistet nur durch Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile.

9.2 Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung oder Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Sachmängelhaftung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.3 Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen.

9.4 Sachmängelhaftungsansprüche sind nicht abtretbar.

9.5 Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate mit Beweispflicht des Käufers ab dem 7. Monat. Bei Installationen durch ESK beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft.

9.6 Nach Wahl von ESK sind die beanstandeten Leistungen von ESK auf Kosten des Kunden an ihren Sitz zu transportieren oder beim Kunden zur Prüfung bereit zu halten.

9.7 Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von ESK der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe.

9.8 Gilt nur für gewerbliche Kunden: Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Sachmängelhaftungspflicht, wie er zwischen ESK und dem Unterlieferanten besteht.

9.9 Gebrauchte Artikel haben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, nur 12 Monate Sachmängelhaftung mit Beweispflicht des Kunden ab dem 7. Monat.

10. Haftung für zugesicherte Eigenschaften

10.1 Als zugesicherte Eigenschaft zählt nur, was ausdrücklich schriftlich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von ESK als solche vereinbart wurde.

10.2 Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Sachmängelhaftungsansprüche des Kunden auf die in § 9 dieser AGB genannten.

10.3 Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet ESK nur, wenn die Zusicherung erkennbar Schutz vor eben diesen Schäden bezweckt.

10.4 Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadenfall ESK zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von ESK zu verhalten.

11. Sonstige Schadenersatzansprüche

11.1 Für alle Schadenersatzansprüche gegen ESK aus welchem Grund auch immer sind Ansprüche nur gegeben bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von ESK oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ESK.

11.2 ESK haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

11.3 In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Dreifache des Auftragswertes, höchstens jedoch € 5.000 begrenzt.

11.4 Schadenersatzansprüche gegen ESK verjähren innerhalb von 6 Monaten.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

12.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ESK abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Amtsgericht Kehl.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ESK mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der ESK seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

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